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C
Chorleiter
Übt ein Chorleiter seine Tätigkeit im Nebenberuf aus, so bleibt die für diese Tätigkeit erhaltene Vergütung bis zu einer Höhe von bis zu 2.100 Euro jährlich steuerfrei.
Computer/ Arbeitgebergeschenk
Wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Computer und zugehörige Geräte wie Drucker unentgeltlich überlässt, so wird für dieses Geschenk eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent berechnet. Für den Fall, dass die betreffenden Geräte bereits gebraucht und abgeschrieben sind, entfällt die Berechnung einer Lohnsteuer.
Unser Tipp:
Sollte der Mitarbeiter einen für dienstliche Zwecke überlassenen Computer auch privat nutzen, existiert dafür keine Lohnsteuerpflicht.