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    Mindestlohn

    Mindestlohn

    Mindestlohn – Turbulenter Papierkrieg vorprogrammiert! Der Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde ist ja nun Gesetz in Deutschland. Wer hier arbeitet, darf nicht weniger verdienen als diesen vorgeschriebenen Satz. Um Missbrauch zu erschweren, gibt es Dokumentationspflichten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind gleichermaßen gefragt, den Tagesablauf eines Mitarbeiters oder einer Aushilfe akribisch zu protokollieren, um sicherzustellen, dass Einkommen und geleistete Arbeit nicht im Missverhältnis stehen.

    Die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung, ein regelrechtes bürokratisches Ungetüm, soll also verhindern, dass Menschen weniger als den Mindestlohn verdienen. In der Praxis sieht das so aus, dass die Arbeitszeiten, abzüglich Pausen, genau aufgeschrieben werden müssen. Viele Betriebe tun das bereits mittels Stechuhr oder ähnlichen Hilfsmitteln. Wer als Firma jedoch keine Stechuhr hat, ist auf die Zuarbeit und die Ehrlichkeit des Mitarbeiters angewiesen. Und beim Thema Ehrlichkeit, sind wir beim Kern der Sache angekommen. Denn diese Verordnung soll ja Missbrauch vermeiden, bestenfalls erschweren und damit ja wieder Ehrlichkeit. Bis zum 31.07.2015 musste für jede Arbeitskraft, die beim Bruttoverdienst über 2.958 Euro lag (wer denkt sich nur diese Zahlen aus), dokumentiert werden.

    Erleichterung am 01.08.2015

    Die gute Nachricht ist, dass seit dem 01.08. dieses Jahres nur noch dann dokumentiert werden muss, wenn die Arbeitskraft über 2.000 Euro Brutto verdient und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten 12 Monate erhielt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, bedeutet es doch für viele, die bisher wertvolle Zeit dafür einsetzen mussten, ihren Tagesablauf haarklein niederzuschreiben, dass sie diese Zeit nun mit mehr Zeitqualität füllen können und etwas wirklich produktives tun können. Und das gilt natürlich für beide Welten, denjenigen, der seine Dokumentation während der Arbeitszeit machten durfte und nun stattdessen etwas wirklich Produktives für seinen Chef machen darf und natürlich auch diejenigen, die ihre wertvolle Freizeit dafür aufopfern mussten und sich nun eher einem schnelleren Nachhauseweg oder dem Familienleben widmen können. Übrigens sind die Aufzeichnungspflichten für die Beschäftigung von engen Familienangehörigen des Arbeitgebers (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern) auch nicht mehr anzuwenden.

    Missbrauch unterbinden?

    Das System darf sicher mal kritisch hinterfragt werden, ob es wirklich so effektiv darin ist, Missbrauch zu verhindern oder zu erschweren. Die Erfahrung zeigt doch, dass lösungsorientierte Spitzbuben gern kreative Wege finden, sich über Vorschriften hinweg zu setzen. Es bleibt also abzuwarten, ob dieses Dokumentationsmonster die schwarzen Schafe wirklich abschrecken kann.

    Foto: Bernd Liebl, Magdeburg

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