• (06074) 89 44 -0
  • info@schwerber-haas.de
    logo-schwerber-haaslogo-schwerber-haaslogo-schwerber-haaslogo-schwerber-haas
    • Home
    • Unternehmen
    • Karriere
    • Wissen
    • Kontakt
    ✕
    Betriebliche Altersversorgung
    Betriebliche Altersversorgung – Direktversicherung
    28/09/2015
    Spezielle Direktzusage mit der Unterstützungskasse
    Spezielle Direktzusage mit der Unterstützungskasse
    09/10/2015
    03/10/2015
    Categories
    • Tipps
    Tags
    • Direktzusage bei der betrieblichen Altersversorgung
    Direktzusage bei der betrieblichen Altersversorgung

    Direktzusage bei der betrieblichen Altersversorgung

    Direktzusage bei der betrieblichen Altersversorgung ist eine unmittelbare ggf. beitragsorientierte Leistungszusage durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Diese Zusage gilt unmittelbar. Wie der Arbeitgeber die Mittel für diese Zusage organisiert, obliegt ihm allein. Er steht dafür gerade, dass die von Ihm dem Arbeitnehmer gegenüber zugesagte, Rente lebenslang gezahlt werden kann.

    Erfreulich ist, dass die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Direktzusage völlig frei sind. Der Arbeitgeber trifft quasi ein verbindliches Versorgungsversprechen, welches als Leistungs- oder Beitragszusage erteilt wird. Der Unterschied zwischen diesen beiden Zusageformen liegt darin, dass die eine, die Leistungszusage eine konkrete Leistung ab dem festgelegten Rentenalter beinhaltet, während die andere, die Beitragszusage sich lediglich darauf bezieht, welcher Betrag beispielsweise prozentual vom Gehalt oder einem Festbetrag pro Jahr der Unternehmenszugehörigkeit in eine (verzinsliche) Anlage eingezahlt wird. Der Arbeitnehmer erhält dann keine genaue Aussage über die Leistungshöhe, da diese abhängig davon ist, wieviel Zinsen mit dem eingezahlten Geld in der gewählten Zielanlage erwirtschaftet werden. Auch Mischformen und zahlreiche Variationen dieser Zusageformen existieren in der Praxis.

    Der Arbeitgeber, der für die zukünftige Versorgung des Arbeitnehmers eine Verpflichtung eingeht, muss sich darum kümmern, dass die finanziellen Mittel zum gewählten Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Sinnvoll ist es, Rückstellungen für Pensionsansprüche seiner Mitarbeiter zu bilden. Diese werden auch steuerlich anerkannt, wenn diese bilanziert werden. Die Höhe dieser Rückstellungen sollte ausreichen, um die getroffene Zusage, z.B. die zugesagte lebenslange Rente auch finanzieren zu können. Die Haftung dafür trägt der Arbeitgeber allein.

    Es ist allgemein üblich, dieses Risiko mit Hilfe einer Rückdeckungsversicherung auszugleichen, die auf das Leben des Arbeitnehmers mit dessen Zustimmung abgeschlossen wird. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die dem Arbeitnehmer gegenüber getroffenen Zusagen den garantierten Versicherungssummen der Rückdeckungsversicherung entsprechen und man sich nicht auf die nicht garantierte Überschussbeteiligung verlässt. Auch ist es aus Kostengründen sinnvoll, einen Nettotarif für die Rückdeckung zu verwenden.

    Steuerliche und sozialversicherungstechnische Seite der Direktzusage

    Für den Arbeitgeber sorgt eine Direktzusage für die Bildung von Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz. Die Beiträge zu einer eventuellen Rückdeckungsversicherung sind dabei voll abzugsfähig als Betriebsausgaben. Das geschäftsplanmäßige Deckungskapital oder ggf. der Rückkaufswert der Rückdeckungsversicherung sind in der Steuerbilanz aktiviert werden. In der Handelsbilanz sind Rückstellungen und Deckungskapital zu saldieren, wenn das Deckungskapital dem Zugriff anderer Gläubiger (außer den Pensionsberechtigten) dauerhaft entzogen ist. In diesem Fall gibt es also keinen Bilanzausweis. Dazu kommt die Einsparung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung, soweit der Beitrag auch beim Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei ist.

    Während der Ansparphase wirkt sich die Direktzusage folgendermaßen auf die Situation des Arbeitnehmers aus, dass sie unbegrenzt lohnsteuerfrei ist, soweit die Beiträge arbeitgeberfinanziert sind, unbeschränkte Sozialversicherungsfreiheit, die Beitragsfreiheit jedoch nur für Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West zur Rentenversicherung gilt. Eine Riesterförderung ist nicht möglich. In der Rentenphase wirkt sich die Direktzusage folgendermaßen auf die Situation des Arbeitnehmers so aus, dass die Rente abzüglich Freibeträge (insb. Versorgungsfreibetrag) voll zu versteuern ist (nachgelagerte Besteuerung) und die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen sind.

    Sinnhaftigkeit einer Direktzusage

    Ein enormer Vorteil einer Direktzusage ist, dass keine Zahlungen an einen externen Versorgungsträger erfolgen. Das schont die Liquidität des Unternehmens bis zum Beginn des Versorgungsfalles. Die Direktzusage erlaubt eine solide, steuerlich anerkannte Vorausfinanzierung.

    Ein im Unternehmen verbleibendes Risiko eines vorzeitigen Versorgungsfalles oder der Langlebigkeit von Rentnern kann bei wachsender Zahl der Begünstigten ausgeglichen werden. Durch geschickte Zusagengestaltung oder über eine Rückdeckungsversicherung kann es auch komplett abgedeckt werden. Mit einer Rückdeckungsversicherung gibt es jedoch keinen Liquiditätsvorteil mehr. Die Aufwendungen für die Finanzierung der Direktzusage durch den Arbeitgeber, sind Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbefreit.

    Sinn macht die Direktzusage für Unternehmen mit einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeitern. Bei einem konstanten oder wachsenden Mitarbeiterstamm kann ein günstiger wirtschaftlicher Gesamtverlauf entstehen und Risiken gestreut werden. Wirtschaftliche Vorteile der Direktzusage ergeben sich insbesondere für Unternehmen mit guter Ertragslage und internem Finanz- bzw. Investitionsbedarf.

    Foto: Bernd Liebl, Magdeburg

    Share

    Related posts

    Kleine Geschenke

    Kleine Geschenke

    21/06/2017

    Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft


    Read more
    Sonderabschreibung für Mietwohnungen

    Sonderabschreibung für Mietwohnungen

    29/02/2016

    Sonderabschreibung für Mietwohnungen


    Read more
    Gemischt genutzter Raum

    Gemischt genutzter Raum

    24/02/2016

    Gemischt genutzter Raum nicht anteilig als Arbeitszimmer abziehbar


    Read more

    Rechtliches

    • Impressum
    • Haftungsausschluss
    • Datenschutzerklärung
    • Kontakt
    • Cookie-Richtlinie (EU)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag
    8.00 Uhr bis 12:30 Uhr
    und 13:30 bis 17.00 Uhr

    Freitags
    8.00 Uhr bis 12:30 Uhr
    und 13:00 bis 15.00 Uhr

    Wir sind …

    Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

    Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

    Schwerber & Haas Steuerberatungsgesellschaft mbH 2020
        Cookie-Zustimmung verwalten
        Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
        Funktional Immer aktiv
        The technical storage or access is strictly necessary for the legitimate purpose of enabling the use of a specific service explicitly requested by the subscriber or user, or for the sole purpose of carrying out the transmission of a communication over an electronic communications network.
        Vorlieben
        The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
        Statistiken
        The technical storage or access that is used exclusively for statistical purposes. The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
        Marketing
        The technical storage or access is required to create user profiles to send advertising, or to track the user on a website or across several websites for similar marketing purposes.
        Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
        Einstellungen anzeigen
        {title} {title} {title}