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15/01/2016Den Dienstwagen selbst organisieren, kann sinnvoll sein. Manche Berufe ziehen Fahrten oder Reisen nach sich. Die Arbeitnehmer nutzen meist einen Dienstwagen. In der Praxis wird dieses Dienstfahrzeug dem Arbeitnehmer meist durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Dieser trägt dann die Kosten für das Fahrzeug, versichert es und kommt für Reparaturen auf. Der Arbeitnehmer kann das Fahrzeug über die Ein-Prozent-Regel auch privat nutzen.
Ein Dienstwagen ist nicht immer selbstverständlich. Viel zu oft genug kommt es vor, dass der private PKW für Dienstfahrten genutzt werden muss und dafür dann die Fahrtkosten vom Arbeitgeber erstattet werden. Das ist natürlich nicht optimal.
Mit einem unternehmerischen Kniff, kann man den Arbeitgeber leicht mit ins Boot holen und einen Dienstwagen nach Wunsch organisieren: Der Arbeitnehmer wird selbst Unternehmer und meldet ein Gewerbe für gewerbliche Autovermietung an, welches dann problemlos nebenberuflich ausgeübt wird. Wichtig ist, dass die Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs1 UStG nicht in Anspruch genommen wird. Der Arbeitnehmer, der nun als Unternehmer agiert, kauft ein Fahrzeug und vermietet dieses vertraglich an die Firma seines Arbeitgebers, bei dem er seinen Hauptberuf ausübt. Dieser stellt dann genau diesen Wagen dem Arbeitnehmer als Dienstfahrzeug zur Verfügung und zwar ganz offiziell mit entsprechender Dienstwagenklausel im Arbeitsvertrag und auch mit der Möglichkeit der privaten Nutzung.
Für den Unternehmer, also den Arbeitnehmer hat das gleich mehrere Vorteile. Er kann beim Autokauf die komplette Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommen. Das Auto wird daher netto gekauft und der Betrieb hat einen sicheren Vertragspartner. Er wird selbstverständlich mit seinem “eigenen” Fahrzeug besonders sorgfältig umgehen, und damit sein Vermieter-Risiko vermindern. Die Firma des Arbeitgebers kann die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen. Außerdem kann der Angestellte seine beruflich gefahrenen Kilometer als Werbungskosten mit 0,30 Euro/km in seiner Steuererklärung ansetzen.
Im Übrigen kann die gleiche Variante selbstverständlich mit dem Ehepartner, bereits erwachsenen und berufstätigen Kindern und Verwandten mit deren Arbeitgebern gestaltet werden. Ein nebenberufliches Autovermietungsunternehmen muss ja nicht nur ein einziges Fahrzeug im Bestand haben.
Foto: Bernd Liebl, Magdeburg